Informationen zum Fliegen ohne Flugplatzbetriebsleiter
Betriebssicherheit der Piste
Dez 2024
Jan 2025
Feb 2025
Piste aufgeweicht
Piste aufgeweicht
Piste aufgeweicht
Platzrunden in 3D
Lade dir die KML-Dateien herunter und ziehe sie per drag & drop in "Google Earth"(online oder Programm). So kannst du unsere Platzrunden in 3D über den örtlichen Gegebenheiten detailliert und aus jeder Richtung ansehen.
Fliegen ohne Flugleiter am Flugplatz Langhennersdorf EDOH - Regelungen für externe Piloten
Für den Flugbetrieb ohne Anwesenheit eines Flugleiters gelten folgende, vom Flugplatzbetreiber Flieger-Club Langhennersdorf e.V. (FCL), verfügten Regelungen. Gewerbliche Flüge, Platzrundenflüge sowie Flüge, die grenzpolizeiliche oder zollrechtliche Maßnahmen erfordern, sind ausgenommen.
1. Anmeldung und Zustimmung Landeplatzbetreiber
(1) Der PPR-Antrag – hat per E-Mail zu erfolgen an fliegerclublanghennersdorf@gmail.com
(2) Landungen / Starts sind nur gestattet, soweit eine positive Rückmeldung durch den FCL erfolgte. Die Rückmeldung erfolgt per E-Mail an die Absender-E-Mail-Adresse.
2. Flugbetrieb
(3) Die veröffentlichten Flugplatzregelungen und Informationen sind zu beachten: AIP VFR Deutschland, Flugplatzbenutzungsordnung, Regelung des Flugplatzverkehrs der Landesdirektion Sachsen, insbesondere zum Fluglärmschutz.
(4) Der verantwortliche Pilot hat am Flugplatz und in der Flugplatzumgebung ständige Hörbereitschaft auf der veröffentlichten Flugfunkfrequenz „Langhennersdorf Start“ zu gewährleisten. Mindestens 5 Minuten vor Einflug in die Platzrunde erfolgt die Kontaktaufnahme per Funk. Bei fehlendem Gegensprecher sind Blindmeldungen entsprechend Funkdisziplin stets 2fach abzusetzen, um über seinen Standort und seine Absichten zu informieren.
(5) Anflüge sollen über den Gegenanflug der ausgewiesenen Motorflug-Platzrunde erfolgen, um vor der Landung den ordnungsgemäßen und hindernisfreien Zustand der Flugbetriebsflächen zu prüfen.
(6) Starts- und Landungen müssen in der ausgewiesenen Start- und Landebahn erfolgen.
(7) Starts und Landungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Start- und Landebahn einschließlich Sicherheitsstreifen frei von Luftfahrzeugen, Fahrzeugen, Personen und sonstigen Hindernissen ist.
(8) Das Rollen zum Startpunkt und nach der Landung erfolgt auf der Piste. Bei startendem oder anfliegendem Verkehr ist die Piste zu verlassen und das Manöver abzuwarten.
(9) Bei Auswahl der Betriebsrichtung sind die vorherrschenden Windbedingungen zu beachten. Der Windrichtungsanzeiger befindet sich direkt neben der Piste wischen Halbbahnmarkierung und Schwelle Piste 05.
(11) Das Abstellen von Luftfahrzeugen erfolgt auf den im AIP VFR ausgewiesenen Stellplätzen.
(12) Die Erlaubnis zum Starten und Landen ruht bei Eintritt eines Flugunfalls oder einer Störung, unabhängig von der Frage des Verschuldens bis zu einer weiteren Erlaubnis des Flugplatzbetreibers.
(13) Durch den Flugplatzbetreiber wird kein Feuerlösch- und Rettungsdienst bereitgestellt.
(14) Der Flugplatz Piste + Rollweg ist nicht eingezäunt. Das Hallengrundstück mit Abstellflächen ist eingezäunt. Zugang/Zufahrt erfolgt über das Hallengrundstück. Dort befinden sich Parkplätze. Der Zugang zum Flugplatz ist nur den zur Flugdurchführung gehörenden Personen gestattet. Gäste sind auf der Landseite des Hallengrundstückes abzuholen und wieder dorthin zu begleiten. Die Luftseite ist mit Hinweisschildern entsprechend gekennzeichnet.
3. Meldepflichten (unverzüglich an den Flugplatzbetreiber)
(15) Schäden auf Flugbetriebsflächen und Einrichtungen sowie Flugunfälle und Störungen über E-Mail: fliegerclublanghennersdorf@gmail.com
(16) Lande- und Startzeit: Die Meldung erfolgt jeweils per E-Mail ebenfalls an fliegerclublanghennersdorf@gmail.com
4. Gebühren
(16) Die Lande- und Abstellgebühren sind unten angeführt.
(17) Die Gebühren sind unverzüglich nach der Nutzung per Überweisung an den FCL,
IBAN: DE87 8705 2000 3325 0000 36 zu entrichten. (Angabe der Lfz-Kennung im Verwendungszweck)
(18) Bei ausbleibender Zahlung erhebt der FCL zur Rechnungslegung eine Verwaltungsgebühr von 20 Euro.
Landegebühren
Segelflugzeuge: 2 € (inkl. 19% MwSt.)
Motorsegler: 4 € (inkl. 19% MwSt.)
Motorflugzeug: 4 € (inkl. 19% MwSt.)
Luftsportgerät: 4 € (inkl. 19% MwSt.)
Hubschrauber: 4 € (inkl. 19% MwSt.)
PPR-Gebühr: 10 € (inkl. 19% MwSt.)
Abstellgebühren
Miete Halle und Carport 10 € pro Tag (inkl. 19% MwSt.)
Miete Freifläche 5 € pro Tag (inkl. 19% MwSt.)
Langehnnersdorf, den 6. Juni 2024
Der Vorstand des FCL