
Ultraleicht

allgemeines
Als Ultraleichtflugzeuge werden im Sprachgebrauch und in den nationalen Gesetzgebungen viele Arten von Luftsportgeräten und Leichtflugzeugen zusammengefasst. Ultraleichtflugzeuge gehören in Deutschland rechtlich zur Luftfahrzeugklasse der Luftsportgeräte und sind damit keine Flugzeuge im luftrechtlichen Sinne. Aber gerade die aerodynamisch gesteuerten UL's sind in Flugverhalten und Bedienung ihren großen Brüdern sehr ähnlich und in Sachen Flugleistungen und Optik stehen sie diesen in nichts nach.
UL-Flugzeug-typen
Fast alle leichten, fliegenden Objekte können als Ultraleichtflugzeug zugelassen werden: Leichtflugzeuge, Drehflügler wie Hubschrauber und Tragschrauber, motorisierte Hängegleiter, Segelflugzeuge und Motorsegler, motorisierte Gleitschirme, Wasserflugzeuge solange sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
In Deutschland sind zur Zeit die folgenden Kategorien von Ultraleichtflugzeugen zugelassen:
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aerodynamisch gesteuerte Maschinen, die den größeren einmotorigen Motorflugzeugen im Äußeren ähneln
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Trikes mit drei Rädern und einem beweglichen "Drachen"-Flügel
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fußstartfähige motorisierte Hängegleiter und Paragleiter
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Tragschrauber, sogenannte Gyrocopter
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UL-Hubschrauber

UL-Pilotenlizenz
Um Ultraleichtflugzeuge fliegen zu dürfen, benötigt man in Deutschland eine Sportpilotenlizenz (SPL), wobei auch in der Lizenz zwischen den verschiedenen Typen unterschieden wird.
An der an unserem Flugplatz ansässigen Ultraleichtflugschule für arodynamisch gesteuerte Maschinen können Sie die Sportpilotenlizenz erlangen.
Der Einstieg in die Ausbildung ist jederzeit möglich.